Rechnung als Handwerker online schreiben

Erstellen Sie online, kostenlos und innerhalb weniger Minuten eine professionelle Rechnung für das eingesetzte Material und den Zeitaufwand. Mit unserem Rechnungs-Editor und seinen Rechnungsvorlagen können Handwerker professionelle Rechnungen im PDF-Format schreiben und anschließend per E-Mail oder ausgedruckt per Post versenden.

Jetzt gratis eine Rechnung online schreiben:

Jetzt Rechnung schreiben

Kostenlose RechnungsvorlageRechnungsvorlage für Handwerker

Download Word
Download Excel

Wissenswertes zur Handwerker-Rechnung

Sie haben eine Leistung meist mit Materialeinsatz erbracht und möchten nun dem Auftraggeber die von Ihnen erbrachte Leistung verabredungsgemäß in Rechnung stellen.

Achtung, Handwerker können auch Dienstleistungen erbringen. Es gibt somit eine Mischmenge zwischen Dienstleistungs- und Handwerker-, Bauunterhalts- oder Instandhaltungsrechnungen.

Gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber, oder nennen wir ihn den Leistungsbesteller, in Kenntnis darüber ist, dass die von Ihnen erbrachte Handwerkerleistung kostenpflichtig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie im Rahmen Ihrer Beauftragung geklärt haben.

Die Beauftragung hat den Charakter eines Kaufvertrages, also einer beiderseitigen Willensbekundung. Der Auftraggeber bestellt eine Leistung und der Leistungserbringer, Sie der spätere Rechnungssteller, sagt zu die Leistung zu erbringen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung für eine Handwerkerleistung beinhaltet

  1. den vollständigen Namen und die Adresse des Auftraggebers;
  2. die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer USt-ID-Nr. vom Bundeszentralamt für Steuern, jeweils des Rechnungsstellers / Gläubigers;
  3. das Ausstelldatum;
  4. die fortlaufende Rechnungsnummer;
  5. Menge und Art der erbrachten Leistung mit Nettosumme;
  6. Zeitpunkt der Leistungserbringung;
  7. Steuerinformationen, Minderungsgründe oder Skonto;
  8. der anzuwendende Steuersatz mit Steuerbetrag.
  9. die Brutto-Summe
  10. Zahlungsziel (muss nicht angegeben werden, sollte aber definiert werden)
  11. Lieferscheine und Stundennachweise, vom Auftraggeber gezeichnet

Rechnung für Handwerkerleistung von Privat

Ein Handwerker spricht mit den AuftraggebernSie führen als Privatperson eine einmalige kostenpflichtige Handwerkerleistung für ein Unternehmen aus. Das Sie beauftragende Unternehmen erwartet eine Rechnung als buchungsbegründende Unterlage für die Auszahlung der Auftragssumme an Sie.

Als Basis folgen Sie den gelisteten 11 Punkten der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Da Sie kein eigenes Unternehmen haben, sondern als Privatperson eine einmalige Handwerkerleistung erbracht haben, können Sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben, aber als Steuerzahler/in wurde Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre persönliche Steuernummer zugeteilt. Diese Steuernummer, die Sie auch bei Ihrem Einkommenssteuer-Erstattungsantrag angeben, fügen Sie als Steuernummer Ihren Angaben zu Ihrer Identifikation auf der Rechnung hinzu.

Sie können Ihre Kontaktdaten wie Name und Adresse sowohl im Kopf der Rechnung platzieren oder diese Angaben gemeinsam mit Ihrer Bankverbindung und Ihrer Steuernummer in der Fußzeile der Rechnung nennen.

Der Rechnungskopf weist wie bei einem normalen Briefkopf dann die Adresse des Auftraggebers aus, der auch der Rechnungsempfänger ist. In der Betreffzeile sollte das Wort Rechnung und die Rechnungsnummer stehen. Eine fortlaufende Rechnungsnummer könnte in diesem Fall nur Nr. 1 lauten.

Eine gute Quelle zum Rechnungsinhalt ist immer die Beauftragung. Deren Inhalt oder Sinn, bei mündlicher Beauftragung, sollte sich in der Rechnung wiederfinden.

Als Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe bleibt Ihre Rechnung eine Netto-Rechnung. Sie führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Rechnung von Handwerker mit Gewerbebetrieb

Wenn Sie als Gewerbebetrieb handeln, können Sie Ihre Umsatzsteuer-identifikationsnummer auf Ihrer Rechnung mit angeben. Als Geschäftsbetrieb weisen Sie dann auch auf Ihrer Rechnung, passend zu Ihrer Leistung, den gesetzlich festgelegten Umsatzsteuerprozentsatz, meist 19%, aus.

Je nach Beauftragung der nun in Rechnung zu stellenden Leistung wird die Abrechnungseinheit definiert. Handwerkerleistungen sind auf eine erfolgreiche Zielerfüllung ausgelegt. Nicht die Leistungserbringung als solche, sondern das Ergebnis der Leistung ist rechnungsrelevant.

Wird die Handwerkerleistung pro Stunde abgerechnet, so gibt es einen Preis für eine Stunde, den sogenannten Einheits- oder Einzelpreis . Multipliziert wird der Einzelpreis mit der Anzahl der geleisteten Einheiten. Das ist die Lohnleistung. Bei Verarbeitung von Material wird die Verbrauchsmenge, die Beschreibung des Materials und ein zugehöriger Einzelpreis, wie ein Gesamtpreis netto, auf der Rechnung aufgeführt.

Jede Rechnungszeile oder Rechnungsposition setzt sich so aus einer Anzahl der Stundenleistung oder des Materials, des Einzelpreises der Stunde oder des Materials und dem daraus errechneten Gesamtpreis der Position zusammen, das können Arbeitszeit in Stunden oder Material in Stück sein.

Rechnung bei vorherigem Angebot

Wurde vor der Leistungsbeauftragung ein Angebot angefordert und dem Auftraggeber vorgelegt, so kann der Inhalt dieses Angebotes Vertrags- oder Auftragsbestandteil werden. Hier ist der Wortlaut der Beauftragung relevant.

Weicht die tatsächliche Ausführung vom Angebot signifikant ab, so ist dem Auftraggeber transparent nachzuweisen, welche Leistungen zur Mehrung oder Minderung des Auftragsvolumens und somit zu der abweichenden Rechnungssumme geführt haben. Wurde ein Festpreis verabredet, ist eine nachträgliche Veränderung der Rechnungssumme nur mit erhöhtem Erklärungsbedarf durchzusetzen.

DESIGNAUSWAHL
KONTROLLMENÜ
PDF erstellen
Logoupload
Daten zurücksetzen
XML Export
XML Import
Hilfe
WÄHRUNG
UMSATZSTEUER
Download: Rechnung als PDF

	
	
top