Ratenzahlungsvereinbarung bei Teilzahlung
Effektives Forderungsmanagement
Die pünktliche Begleichung Ihrer gestellten Rechnungen sichert Ihre wirtschaftliche Existenz. Zahlen Ihre Kunden unpünktlich oder gar nicht, entstehen für Sie finanzielle Verluste. Mahnungen oder Gerichtsverfahren bedeuten für Sie weitere Kosten, die den Betrag Ihrer Rechnung schnell übersteigen können.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden würden Sie diese Kosten nicht erstattet bekommen. Der Kunde geht in dieser Situation für Ihr Unternehmen dauerhaft verloren.
Wie Sie Kunden an Ihr Unternehmen binden und dennoch die in Rechnung gestellten Beträge mit Hilfe einer Ratenzahlungsvereinbarung sichern können, erfahren Sie hier.
Schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung
Können Ihre Kunden die Rechnungsbeträge nicht in einer Summe oder nicht zum Fälligkeitszeitpunkt zahlen, bieten Sie Ihren Kunden Teilzahlungen an. Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung können Sie mit dem Kunden ganz individuell verabreden, wie der Rechnungsbetrag beglichen werden soll.
Führen Sie ein Gespräch mit dem Kunden, in dem Sie klären, in welcher Höhe Teilzahlungen geleistet werden und ab wann die Zahlungen erfolgen können. Halten Sie die wichtigsten Punkte in einer schriftlichen Ratenzahlungsvereinbarung fest, die von beiden Seiten unterschrieben wird. Dadurch wird auch für den säumigen Kunden die Verbindlichkeit dieser Vereinbarung klar.
Vorteile der Ratenzahlungsvereinbarung
Ratenzahlungsvereinbarungen bieten Ihrem Unternehmen aber noch weitere Vorteile. Da Sie auf die sofortige Zahlung Ihres Rechnungsbetrages verzichten, dem Kunden eine Stundung gewähren, entsteht zunächst für Sie ein finanzieller Verlust. Diesen Verlust können Sie sich verzinsen lassen.
Verzugszinsen vereinbaren
Der gesetzliche Zinssatz, der als Verzugszins geltend gemacht werden kann (§ 288 BGB), liegt bei privaten Kunden bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei gewerblichen Kunden liegt der Verzugszins bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern auch Sie als Kaufmann agieren. Sie dürfen bei gewerblichen Kunden auch eine Verzugskostenpauschale von 40,- Euro geltend machen.
In den Ablauf der Verjährung eingreifen
Gerichtlich könnten Sie Ihre Forderungen nur dann geltend machen, wenn diese nicht bereits verjährt sind. Bei langfristig gestalteten Ratenzahlungsvereinbarungen besteht die Gefahr, dass die Verjährungsfrist abläuft, der Kunde die Zahlung einstellt und sich auf die Verjährung beruft. Dann wäre die restliche Forderung trotz vereinbarter Teilzahlung für Sie verloren.
Greifen Sie deshalb im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung in den Ablauf der Verjährung ein. Dies geschieht, indem Sie in die Vereinbarung ein so genanntes Schuldanerkenntnis aufnehmen. Ihr Kunde sichert Ihnen damit schriftlich zu, die in Rechnung gestellte Forderung ohne Einwände anzuerkennen. Sie nehmen dieses Anerkenntnis durch Unterschrift unter die Ratenzahlungsvereinbarung an. Dadurch wird in die Verjährung der Forderung eingegriffen. Beide Seiten haben keinen zeitlichen Druck.
Maßnahmen bei versäumter Ratenzahlung
Sichern Sie sich die pünktliche Ratenzahlung Ihres Kunden, indem Sie Sanktionen in die Ratenzahlungsvereinbarung aufnehmen, für den Fall, dass der Kunde die Raten nicht pünktlich entrichtet. Sanktionen können darin bestehen, dass weitere Verzugskosten entstehen, die der Kunde tragen muss. Die weitreichendste Sanktion ist jedoch, dass bei versäumter Ratenzahlung die Stundung hinfällig ist und der Kunde die gesamte Forderung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zu entrichten hat.
Das Wichtigste bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Schließen Sie Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihren Kunden, beachten Sie die wichtigsten Punkte:
- Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich abschließen
- Höhe der Raten, Zeitpunkt der Fälligkeit vereinbaren
- Höhe des Verzugszinses, weitere Kosten des Verzugs aufnehmen
- Anerkenntnis der Forderung durch den Kunden aufnehmen, um Verjährung zu unterbrechen
- Sanktionen bei versäumter Ratenzahlung