Regierung verlängert Aufbewahrungsfristen für Finanzbelege

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von bisher acht auf künftig zehn Jahre zu verlängern. Ziel ist es, die Aufklärung von Steuerhinterziehung zu erleichtern und den Steuervollzug zu verbessern.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit auch komplexe Fälle wie bei sogenannten Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften länger nachvollziehbar bleiben. Buchungsbelege dienen in steuerrechtlichen Verfahren als Nachweis und können bei der Aufdeckung von Schwarzarbeit und missbräuchlichen Steuergestaltungen eine zentrale Rolle spielen.

Einsatz in Steuerverfahren

Die längere Aufbewahrungsfrist betrifft ausschließlich Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute. Dort geführte Unterlagen können laut Bundesregierung als Kontrollmaterial genutzt werden, um Unregelmäßigkeiten im Steuerbereich zu erkennen. Für andere Steuerpflichtige bleibt es bei der bisherigen Frist von acht Jahren.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, die Maßnahme solle ermöglichen, länger zu prüfen, ob steuerliche Vorschriften missachtet wurden. Damit könnten Steuerhinterziehungen gezielter verfolgt und nachgewiesen werden.

Digitalisierung reduziert Aufwand

Da die betroffenen Institute ihre Belege überwiegend in digitaler Form speichern, rechnet die Bundesregierung mit einem geringen zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen. Die Verlängerung der Frist soll dauerhaft gelten und ist sowohl im Steuer- als auch im Handelsrecht vorgesehen.

Die neuen Regelungen sind Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Dokumentations- und Beweissicherung im Steuerrecht.

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