Verdacht auf systematische Fehlabrechnung bei Pflegediensten
Ein Ehepaar aus Würzburg hat Unstimmigkeiten bei der Abrechnung eines Pflegedienstes aufgedeckt, die auf ein mögliches systematisches Fehlverhalten in der Pflegebranche hinweisen. Im Zentrum des Falls steht eine Haushaltshilfe, deren Tätigkeiten als pflegerische Maßnahmen deklariert und zu höheren Sätzen abgerechnet wurden – ohne dass diese Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Die Frau namens Heike hatte für ihren pflegebedürftigen Vater Leistungen eines ambulanten Dienstleisters organisiert. Bei der Durchsicht der Rechnungen stellten sie und ihr Ehemann Jürgen fest, dass etwa zwei Drittel der angegebenen Arbeitszeit der Haushaltshilfe als pflegerische Tätigkeiten verbucht waren. Diese waren jedoch weder im Vorfeld vereinbart worden noch, nach Angaben des Ehepaars, vor Ort durchgeführt worden. Auf den Rechnungen schlugen sich die falschen Angaben mit einer monatlichen Mehrforderung von rund 50 Euro nieder.
Pflegedienst streicht 50 Euro monatlich zusätzlich ein
Laut Heike habe die eingesetzte Haushaltshilfe ihre Tätigkeit korrekt dokumentiert. Ein von ihr aufgenommenes Foto der handschriftlichen Abrechnung soll dies belegen. Die höheren Abrechnungsbeträge seien nach Ansicht des Paares später im Büro des Pflegedienstes ergänzt worden. Die betroffene Haushaltshilfe habe von den zusätzlichen Einnahmen nichts erhalten.
Wer im privaten Umfeld pflegerische oder haushaltsnahe Leistungen in Rechnung stellen muss, kann dafür passende Rechnungsvorlagen für Privatpersonen nutzen. Auch Kleinunternehmer finden dort Vorlagen zur korrekten Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer.
Eine Stellungnahme des betroffenen Pflegedienstes liegt nicht vor. Laut Bayerischem Rundfunk wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Anfrage an das Unternehmen gestellt. Die überhöht abgerechneten Beträge wurden dem Ehepaar rückwirkend von der Pflegekasse erstattet. Insgesamt ging es um fast 500 Euro.
Ermittler der Krankenkasse: Kontrollsystem lückenhaft
Emil Pankov, Chefermittler bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), erklärt, dass Betrug im Bereich der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich möglich sei. Die Vielzahl der Abrechnungen mache eine flächendeckende Kontrolle kaum realisierbar. Man müsse sich häufig auf die korrekte Angabe durch die Dienstleister verlassen.
Zur Bekämpfung solcher Fälle wurde vor rund 20 Jahren der „Arbeitskreis Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ gegründet. Pankov zufolge beläuft sich der Schaden durch überhöhte oder unberechtigte Abrechnungen allein bei den Kassen auf etwa 200 Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren. Eine Studie aus Großbritannien geht davon aus, dass rund sechs Prozent der Umsätze im Gesundheitswesen auf kriminelle Aktivitäten zurückzuführen sind.
Hinweisplattform für anonymisierte Meldungen
In Deutschland bleiben zahlreiche fehlerhafte Abrechnungen unentdeckt. Viele Betroffene erkennen die Unregelmäßigkeiten nicht oder scheuen sich, gegen die Dienstleister vorzugehen. Um dennoch Hinweise zu ermöglichen, hat die Zentralstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eine anonyme Meldeplattform eingerichtet. Diese ermöglicht es Patienten und Angehörigen, verdächtige Fälle zu melden – auch im Rahmen juristischer Verfahren, bei denen die Identität der Hinweisgeber geschützt bleibt.
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