Zoll erhält mehr Befugnisse gegen Schwarzarbeit
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Ziel ist es, die Ermittlungsarbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken, Prüfverfahren zu vereinfachen und den Datenaustausch mit anderen Behörden zu verbessern.
Laut dem Bundesministerium der Finanzen werden mit dem Gesetz die Instrumente zur Aufdeckung von Schwarzarbeit erweitert. Die FKS soll künftig unter anderem auf den polizeilichen Informationsverbund zugreifen können, um Verdachtsfälle schneller aufzuklären. Auch die Straf- und Bußgeldvorschriften werden angepasst, sodass der Zoll stärker gegen Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität vorgehen kann.
Automatisierte Datenanalyse geplant
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung automatisierter Datenanalysen zur Auswertung großer Datenmengen. Damit sollen auffällige Strukturen und Muster frühzeitig erkannt werden. Daten der Landesfinanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung werden künftig mit denen der FKS abgeglichen. So sollen Scheinfirmen, betrügerische Abrechnungsmodelle und Verbindungen zur Organisierten Kriminalität gezielter identifiziert werden.
Darüber hinaus sollen Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten, durch risikoorientierte Prüfansätze entlastet werden. Prüfungen sollen künftig stärker auf auffällige Branchen und Verdachtsmomente konzentriert werden.
Branchen mit hohem Risiko im Fokus
Zu den derzeit im Fokus stehenden Branchen zählen laut Regierungsangaben unter anderem Barbershops, Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios. In diesen Bereichen sei ein erhöhtes Aufkommen illegaler Beschäftigung und auch von Geldwäsche zu beobachten. Die Friseur- und Kosmetikbranche wird deshalb künftig offiziell als besonders von Schwarzarbeit betroffene Branche eingestuft.
Damit verbunden sind neue Pflichten: Beschäftigte müssen Ausweispapiere mitführen und auf Verlangen vorzeigen, Arbeitgeber müssen neue Beschäftigungsverhältnisse sofort melden. Diese Maßnahmen sollen die Prüfungen durch die FKS erleichtern. Für Unternehmen mit legalen Beschäftigungsverhältnissen ist es ratsam, saubere Dokumentationen zu führen, beispielsweise über korrekt erstellte Rechnungen oder Angebote.
Digitalisierung der Prüfverfahren
Die geplanten Änderungen beinhalten auch eine umfassende Digitalisierung der Arbeitsabläufe innerhalb der FKS. Künftig sollen Prüfungen ohne Papierunterlagen durchgeführt werden können. Dazu wird es dem Zoll ermöglicht, elektronisch auf Unternehmensunterlagen zuzugreifen – auch außerhalb des Betriebssitzes. Besonders relevante Vorgaben zur Umsatzsteuer sollten dabei vollständig dokumentiert sein.
Durch die vereinfachten Prozesse sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
Erweiterte Ahndungsbefugnisse für die FKS
Die FKS erhält mit dem Gesetz zusätzliche Kompetenzen zur eigenständigen Ahndung von Verstößen. Insbesondere in Fällen von Leistungsbetrug, etwa wenn Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, kann die FKS künftig eigenständig Ermittlungsverfahren einleiten und abschließen. Der Übergang solcher Fälle an die Staatsanwaltschaft soll entfallen, was die Justiz entlasten und Verfahren beschleunigen soll.
Künftig kann die FKS bei Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern das gesamte Verfahren eigenständig führen – von der Ermittlungsaufnahme bis zur Sanktion.
Weiteres Sicherheitspaket angekündigt
Das Bundesministerium der Finanzen kündigte zudem ein weiteres Sicherheitspaket für die kommenden Monate an. Es soll gesetzliche Maßnahmen enthalten, mit denen der Zoll bei der Bekämpfung von Finanz- und Zollkriminalität sowie gegen mafiöse Strukturen gestärkt wird. Ziel ist eine verbesserte Aufdeckung und Verfolgung von schwerer und organisierter Kriminalität.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begrüßte den Gesetzentwurf. Es hob hervor, dass der Zoll seine Ermittlungsergebnisse künftig schneller an Jobcenter übermitteln könne. Damit soll Sozialleistungsmissbrauch früher erkannt und Rückforderungsentscheidungen zügiger getroffen werden können.
