Rechnung für Dienstleistung online erstellen

Sie haben eine Dienstleistung erbracht und möchten nun dem Auftraggeber die von Ihnen erbrachte Leistung verabredungsgemäß in Rechnung stellen. Sie können die dafür benötigte Rechnung jetzt einfach online erstellen.

Unser Rechnungseditor ist einfach zu nutzen, kostenlos und schnell: Einfach Rechnungsdaten in die Rechnungsvorlage eintragen und die Rechnung als PDF downloaden.

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Eine ordnungsgemäße Rechnung für eine Dienstleistung beinhaltet

  1. den vollständigen Namen und die Adresse des Auftraggebers;
  2. die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer USt-ID-Nr. vom Bundeszentralamt für Steuern, jeweils des Rechnungsstellers / Gläubigers;
  3. das Ausstelldatum;
  4. die fortlaufende Rechnungsnummer;
  5. Menge und Art der erbrachten Leistung mit Nettosumme;
  6. Zeitpunkt der Leistungserbringung;
  7. Steuerinformationen, Minderungsgründe oder Skonto;
  8. der anzuwendende Steuersatz mit Steuerbetrag.
  9. die Brutto-Summe
  10. Zahlungsziel (muss nicht angegeben werden, sollte aber definiert werden)

1a) Sie führen als Privatperson eine einmalige kostenpflichtige Dienstleistung für ein Unternehmen aus. Das Sie beauftragende Unternehmen erwartet eine Rechnung als buchungsbegründende Unterlage für die Auszahlung der Auftragssumme an Sie.

Ein Berater erbringt eine DienstleistungAls Basis folgen Sie den gelisteten 10 Punkten der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Da Sie kein eigenes Unternehmen haben, sondern als Privatperson eine einmalige Dienstleistung erbracht haben, können Sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben aber als Steuerzahler/in wurde Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre persönliche Steuernummer zugeteilt. Diese Steuernummer, die Sie auch bei Ihrem Einkommenssteuer-Erstattungsantrag angeben, fügen Sie als Steuernummer Ihren Angaben zu Ihrer Identifikation auf der Rechnung hinzu. Sie können Ihre Kontaktdaten wie Name und Adresse sowohl im Kopf der Rechnung platzieren oder diese Angaben gemeinsam mit Ihrer Bankverbindung und Ihrer Steuernummer in der Fußzeile der Rechnung nennen.

Der Rechnungskopf weist wie bei einem normalen Briefkopf dann die Adresse des Auftraggebers aus, der auch der Rechnungsempfänger ist. In der Betreffzeile sollte das Wort Rechnung und die Rechnungsnummer stehen. Eine fortlaufende Rechnungsnummer könnte in diesem Fall nur Nr. 1 lauten.

Eine gute Quelle zum Rechnungsinhalt ist immer die Beauftragung. Deren Inhalt oder Sinn, bei mündlicher Beauftragung, sollte sich in der Rechnung wiederfinden.

Als Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe bleibt Ihre Rechnung eine Netto-Rechnung. Sie führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Dienstleistung durch Unternehmen oder Selbstständigen

Als Selbstständige/r oder wenn Sie als Gewerbebetrieb handeln, können Sie Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer auf Ihrer Rechnung mit angeben. Als Geschäftsbetrieb weisen Sie dann auch auf Ihrer Rechnung, passend zu Ihrer Leistung, den gesetzlich festgelegten Umsatzsteuerprozentsatz, meist 19%, aus.
Unter der Bezeichnung Selbstständige/r kann man verschiedene Tätigkeitsfelder finden:

  • Anwälte oder Sachverständige berechnen Honorare oder Gebühren;
  • Trainer / freie Dozenten oder Architekten berechnen Honorare;
  • Ärzte erwarten für Atteste Gebühren;
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stellen Honorare in Rechnung

Ein Honorar ist die verabredete oder gesetzlich vorformulierte Entlohnung für Tätigkeiten, die keine Werkvertragsleistungen sind. Ein Architekt erhält ein Honorar für seine bauplanende oder baubegleitende Tätigkeit. In diesem Fall ist das Honorar ist in der Honorarordnung HOAI geregelt.

Je nach Beauftragung der nun in Rechnung zu stellenden Leistung wird die Abrechnungseinheit definiert. Stellen Sie eine Pauschale in Rechnung, so ist es egal, wie lange Ihre Leistung angedauert hat oder was Sie im Einzelnen gemacht haben. Mit einer Pauschale könnte ein verabredeter Festpreis abgerechnet werden.

Wird die Leistung pro Stunde oder pro Leistung / Leistungseinheit abgerechnet, so gibt es einen Preis für eine Stunde oder Leistungseinheit, den sogenannten Einheitspreis EP. Multipliziert wird der EP mit der Anzahl der geleisteten Einheiten, Beispiel Winterdienst Saisonrechnung: Schneebeseitigung je Meter 3,00 €, Einheit geschrieben €/lfm. Bei 10 Metern = 10 lfm X 3.00 €/lfm = 30,00 €

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