Rechnungsvorlage Vermietung: Miete‑Rechnung erstellen (Word, Excel & Generator)
Dein Mieter braucht eine Rechnung für die Miete – z. B. für Arbeitgeber, Steuer oder Buchhaltung? Hier erstellst du deine Rechnung für Vermietung online oder lädst eine kostenlose Vorlage (Word/Excel) herunter. Dazu bekommst du Pflichtangaben, Umsatzsteuer‑Hinweise, E‑Rechnung‑Infos und Mustertexte, damit der Beleg sofort akzeptiert wird.

In Deutschland ist bei Wohnraum oft der Mietvertrag der wichtigste Nachweis. Trotzdem verlangen manche Stellen eine separate Rechnung oder Zahlungsbestätigung – vor allem bei Gewerbemietern oder wenn Kosten erstattet werden sollen. Wenn du unsicher bist, ob deine Angaben vollständig sind, kannst du deinen Beleg später mit unserem Check Ist die Rechnung korrekt? prüfen.
Wichtig ist außerdem die Umsatzsteuer-Frage: Viele Vermietungen sind umsatzsteuerfrei, bei manchen Gewerbe- oder Kurzzeitvermietungen kann Umsatzsteuer anfallen. Und seit 2025 taucht immer häufiger das Stichwort E‑Rechnung auf. Hier bekommst du eine klare Einordnung, wann PDF reicht und wann ein strukturiertes Format (z. B. ZUGFeRD/XRechnung) relevant wird.
Inhaltsverzeichnis
- Rechnung für Vermietung online erstellen (Generator)
- Vorlage Rechnung Vermietung & Miete (Word & Excel)
- Pflichtangaben: Was muss in die Miete‑Rechnung?
- Umsatzsteuer: Rechnung Miete ohne/mit USt
- E‑Rechnung Vermietung & Verpachtung: Pflicht?
- Mietvertrag als Rechnung (Dauerrechnung)
- Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (EÜR) & Steuer
- Nebenkosten, Reparaturen & Barzahlung
- Ferienwohnung & FeWo‑direkt: Rechnung/Beleg
- Muster: Rechnung Vermietung (Textbausteine)
- FAQ
Rechnung für Vermietung online erstellen (Generator)
Wenn du schnell eine Rechnung an den Mieter brauchst, ist der Generator der einfachste Weg. Du trägst die Daten einmal ein, bekommst eine saubere Rechnungsnummer und kannst die Rechnung direkt als PDF speichern oder verschicken.
Falls du lieber „klassisch“ arbeiten willst: Du kannst auch eine Rechnungsvorlage nutzen und danach als PDF exportieren. Für die meisten Fälle ist der Generator jedoch bequemer – vor allem, wenn du regelmäßig eine Miete Rechnung erstellst.
Welche Angaben brauchst du für den Generator?
Für eine saubere Rechnung für die Miete reichen wenige Angaben: Vermieter, Mieter, Mietobjekt, Zeitraum, Betrag – und nur dann Umsatzsteuer, wenn sie wirklich anfällt.
Im Alltag hilft es, wenn du das Mietobjekt eindeutig benennst, etwa mit Adresse und optional Wohnungsnummer. Außerdem solltest du den Leistungszeitraum klar angeben („01.03.2026 bis 31.03.2026“), damit der Beleg später in der Buchhaltung nicht hängen bleibt.
Wenn du allgemein wissen willst, welche Felder wichtig sind, hilft dir auch Rechnung online schreiben als Überblick.
Vorlage Rechnung Vermietung & Miete (Word & Excel)
Du möchtest eine Datei speichern, anpassen und immer wieder verwenden? Dann ist eine Vorlage Rechnung Miete ideal. Du kannst dein Logo, deine Bankdaten und feste Texte einmal eintragen und danach jeden Monat nur noch Zeitraum und Beträge ändern.
Für viele Vermieter ist Excel praktisch, weil du Summen automatisch berechnen kannst. Word eignet sich, wenn du die Rechnung optisch schnell an dein Briefpapier anpassen möchtest. Weitere allgemeine Downloads findest du auch unter Rechnungsvorlagen für Word und Rechnungsvorlagen für Excel.
Word oder Excel – was ist besser für Vermieter?
Word ist perfekt für eine schnell gestaltete Rechnung, Excel ist ideal, wenn du Beträge, Nebenkosten oder Zeiträume regelmäßig berechnen und sauber dokumentieren willst.
Wenn du monatlich fakturierst, lohnt sich Excel besonders: Du kannst Kaltmiete, Nebenkosten‑Vorauszahlung und Stellplatz getrennt ausweisen und dir Brutto/Netto (falls nötig) automatisch rechnen lassen. Word ist dafür oft schneller „fertig“, wenn du nur einzelne Rechnungen brauchst.
Pflichtangaben: Was muss in die Miete‑Rechnung?
Ob du privat oder gewerblich vermietest: Eine Rechnung muss so aufgebaut sein, dass der Empfänger sie ohne Rückfragen zuordnen kann. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten – nicht an „schönen“ Designs, sondern an fehlendem Zeitraum oder einer unklaren Leistungsbeschreibung.
Wenn dein Mieter Unternehmer ist, wird es noch wichtiger: Dann soll der Beleg in die Buchhaltung passen und im Zweifel auch einer Prüfung standhalten. Die rechtlichen Grundlagen zu Rechnungsangaben findest du zum Beispiel in § 14 UStG (Rechnungsangaben).
Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnung für die Miete?
Mindestens sollten Name und Anschrift von Vermieter und Mieter, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, der Mietzeitraum, die Beschreibung der Leistung und der Rechnungsbetrag klar erkennbar sein.
Wenn du Umsatzsteuer ausweist, kommen Netto‑Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag dazu. Außerdem brauchst du dann typischerweise eine Steuernummer oder USt‑IdNr. (je nachdem, was bei dir zutrifft). Bei umsatzsteuerfreier Vermietung ist der Punkt Umsatzsteuer dagegen bewusst „leer“.
Ganz praktisch: Schreib den Zeitraum nicht nur als „März 2026“, sondern als von/bis‑Angabe. Das ist für Rückfragen und spätere Nachweise deutlich stärker.
Leistungsbeschreibung: So formulierst du Miete, Zeitraum und Objekt
Eine gute Leistungsbeschreibung nennt immer Mietobjekt und Zeitraum – dann wird aus „Miete“ ein prüfbarer Beleg.
Beispiele funktionieren besonders gut, weil sie eindeutig sind: „Wohnraummiete für Wohnung, Musterstraße 12, 3. OG links, Zeitraum 01.03.2026–31.03.2026“ oder „Miete für Stellplatz Nr. 7, Zeitraum …“. Wenn du Nebenkosten‑Vorauszahlungen ausweist, benenne sie separat, damit es später keine Vermischung gibt.
Wenn du unsicher bist, ob dein Text „buchhaltungstauglich“ ist, hilft dir als Schnell‑Check Ist die Rechnung korrekt?.
Rechnungsnummer bei monatlicher Miete: so bleibst du konsistent
Bei wiederkehrender Miete ist eine klare, fortlaufende Rechnungsnummer der einfachste Weg, um Ordnung zu halten und Rückfragen zu vermeiden.
Eine bewährte Logik ist „2026-VM-001“, „2026-VM-002“ usw. oder eine Kombination aus Jahr und Monat. Wichtig ist weniger die Form als die Konsequenz: Die Nummer darf nicht doppelt vergeben werden und sollte auch in deinem Ordner-/Ablagesystem wieder auftauchen.
Wenn du etwas korrigieren musst, stelle nicht einfach „eine neue Rechnung“ aus, sondern nutze eine saubere Korrektur – dazu findest du Hilfe unter Korrektur falscher Rechnungen.
Rechnung für Miete privat: reicht eine Bestätigung?
Bei privater Wohnraumvermietung reicht oft der Mietvertrag plus Zahlungsnachweis – eine Rechnung ist trotzdem möglich, wenn der Mieter sie explizit braucht.
Viele Privatmieter benötigen eine Rechnung für Arbeitgeber‑Zuschüsse, doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten. Dann kannst du eine Rechnung/Bestätigung ausstellen, in der Zeitraum, Objekt und gezahlter Betrag klar genannt sind. Für „Rechnung für Miete privat“ ist Einfachheit oft der beste UX‑Faktor: kurz, eindeutig, ohne unnötige Steuer‑Felder.
Wenn du generell als Privatperson Rechnungen schreibst, hilft dir auch Rechnung als Privatperson als Orientierung.
Umsatzsteuer: Rechnung Miete ohne/mit USt
Die häufigste Fehlerquelle ist die Umsatzsteuer. Denn viele Vermietungen sind steuerfrei, während andere – vor allem bestimmte Gewerbe- oder Kurzzeitvermietungen – steuerpflichtig sein können. Deshalb lohnt sich eine kurze Einordnung, bevor du Beträge „einfach so“ ausweist.
Zur Einordnung kannst du dir die Steuerbefreiung für Grundstücksvermietung in § 4 UStG ansehen. Für konkrete Fälle (Option, Vorsteuer, Vertragsdetails) ist im Zweifel steuerliche Beratung sinnvoll, weil kleine Details große Folgen haben.
Rechnung Miete ohne Umsatzsteuer: so formulierst du den Hinweis
Wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, muss die Rechnung trotzdem klar machen, dass der Betrag „ohne Umsatzsteuer“ gemeint ist – sonst sucht der Empfänger vergeblich nach Netto/Steuer/Brutto.
Praktisch funktioniert ein kurzer Zusatz wie „ohne Umsatzsteuer“ oder „umsatzsteuerfrei“ direkt unter dem Betrag oder in einer Fußzeile. Wichtig ist, dass du dann nirgends im Dokument einen Steuersatz oder Steuerbetrag „stehen lässt“ – das wirkt sonst widersprüchlich.
Wenn du eine Vorlage nutzt, orientiere dich an unserer Seite Rechnung ohne Umsatzsteuer. Dort siehst du auch typische Textbausteine für den Hinweis.
Rechnung für Miete Gewerbe: wann wird Umsatzsteuer ausgewiesen?
Bei Gewerbemiete kann Umsatzsteuer relevant werden, wenn die Vermietung steuerpflichtig ist oder du zur Steuerpflicht optierst – dann musst du Netto, Steuersatz und Steuerbetrag korrekt ausweisen.
In der Praxis fragen Geschäftsmieter oft ausdrücklich nach einer Rechnung „mit USt“, weil sie intern Prozesse dafür haben. Ob du das darfst oder musst, hängt vom konkreten Fall ab (Objekt, Mieter, Vertragsgestaltung). Deshalb ist hier „einfach 19% drauf“ keine gute Idee.
Wenn Umsatzsteuer wirklich ausgewiesen wird, nutze als Vorlage unsere Checkliste Rechnung mit Umsatzsteuer, damit Pflichtfelder wie Steuerbetrag und Steuernummer/USt‑IdNr. nicht fehlen.
Ferienwohnung: 7% oder 19% Umsatzsteuer?
Bei kurzfristiger Vermietung/Beherbergung kann Umsatzsteuer anfallen; häufig gilt ein ermäßigter Steuersatz für die reine Übernachtung, während Zusatzleistungen anders behandelt werden.
Die Details sind nicht immer intuitiv: Reinigung, Frühstück oder andere Leistungen können separat zu bewerten sein. Wenn du regelmäßig Ferienwohnung‑Rechnungen erstellst, lohnt sich ein kurzer Blick in § 12 UStG (Steuersätze) oder ein steuerlicher Check, damit du nicht versehentlich falsch ausweist.
E‑Rechnung Vermietung & Verpachtung: Pflicht?
Die Suche nach „E‑Rechnung bei Vermietung“ ist stark gestiegen, weil seit 2025 neue Regeln gelten. Wichtig ist dabei eine saubere Trennung: Es geht einmal um das Empfangen von E‑Rechnungen (z. B. von Handwerkern) und einmal um das Ausstellen an deinen Mieter.
Wenn du unsicher bist, ob dein Fall überhaupt „rechnungspflichtig“ ist, starte pragmatisch: Baue deine Prozesse so, dass du E‑Rechnungen annehmen und sauber ablegen kannst – und kläre erst danach, ob du sie selbst ausstellen musst.
E‑Rechnung Vermietung und Verpachtung: Wann bist du betroffen?
Für viele umsatzsteuerfreie Vermietungen besteht häufig keine Pflicht, überhaupt eine umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen – damit greift oft auch keine Pflicht, dem Mieter eine E‑Rechnung zu schicken.
Anders sieht es aus, wenn du steuerpflichtig vermietest und dein Mieter Unternehmer ist. Dann bewegen wir uns eher im B2B‑Bereich, und genau dort wird die E‑Rechnung Schritt für Schritt verbindlich. Wenn dein Mieter ausdrücklich XRechnung/ZUGFeRD verlangt, ist das ein deutliches Signal für B2B‑Prozesse.
E‑Rechnung empfangen: das musst du seit 2025 können
Seit 01.01.2025 musst du als inländischer Unternehmer grundsätzlich E‑Rechnungen empfangen können – in der Praxis reicht dafür zunächst ein erreichbares E‑Mail‑Postfach.
Das betrifft dich vor allem im Alltag mit Dienstleistern: Hausverwaltung, Handwerker, Software‑Abos oder Energie‑Dienstleister können dir E‑Rechnungen schicken. Lege dir dafür am besten eine feste Beleg‑E‑Mail an (z. B. rechnungen@…), damit nichts im privaten Postfach untergeht.
Eine gut verständliche Übersicht findest du in den offiziellen FAQ des BMF: BMF‑FAQ zur E‑Rechnung.
PDF, ZUGFeRD, XRechnung: der Unterschied in einem Satz
Eine PDF per E‑Mail ist eine „sonstige Rechnung“, eine E‑Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat – typischerweise XRechnung oder ZUGFeRD.
Der praktische Unterschied: Eine E‑Rechnung kann von Buchhaltungssoftware automatisch ausgelesen werden, während eine PDF meist „wie ein Dokument“ behandelt wird. Für dich heißt das: Wenn ein Geschäftsmieter E‑Rechnung verlangt, reicht „nur PDF“ oft nicht mehr.
Übergangsfristen bis 2027/2028 – kurz erklärt
Beim Versenden gibt es Übergangsregeln: 2025 starten die neuen Vorgaben, ab 2027/2028 wird das Ausstellen von E‑Rechnungen im inländischen B2B‑Bereich schrittweise verpflichtend.
Welche Stichtage für welche Umsatzgrößen gelten, fassen IHKs sehr praxisnah zusammen. Eine gute Übersicht findest du z. B. hier: IHK‑Übersicht zur E‑Rechnungspflicht ab 2025.
Mietvertrag als Rechnung (Dauerrechnung)
Viele Vermieter fragen: „Kann mein Mietvertrag als Rechnung gelten?“ Die Idee ist naheliegend, weil die Miete regelmäßig gezahlt wird und alle Parteien bereits benannt sind. In der Praxis klappt das aber nur, wenn der Vertrag wirklich alle Rechnungsanforderungen erfüllt.
Wenn dein Mieter aus der Rechnung Prozesse ableitet (Buchhaltung, Kostenstellen, Vorsteuer), ist eine separate Rechnung oft einfacher. Du kannst dann auch sauber zwischen Kaltmiete, Nebenkosten und Zusatzpositionen unterscheiden.
Wann gilt ein Mietvertrag als Rechnung?
Ein Mietvertrag kann als Dauerrechnung funktionieren, wenn er alle notwendigen Rechnungsangaben enthält und Leistung, Zeitraum sowie Entgelt eindeutig beschrieben sind.
Fehlt zum Beispiel eine klare Leistungsbeschreibung, ein konkreter Leistungszeitraum oder – bei steuerpflichtiger Vermietung – die Umsatzsteuer‑Angaben, wird es schnell schwierig. In solchen Fällen ist eine monatliche oder jährliche Rechnung die robustere Lösung.
Wenn du dauerhaft fakturierst, hilft dir eine saubere Nummernlogik und eine eindeutige Ablage. Das spart dir später Zeit, vor allem beim Jahreswechsel – dazu passt auch Rechnung zum Jahreswechsel: was beachten?.
Was tun, wenn die Miet‑Rechnung falsch war?
Wenn du eine falsche Rechnung verschickt hast, korrigiere sie sauber – statt still „neu zu schreiben“ oder Beträge einfach per Mail zu ändern.
Gerade bei Geschäftsmietern ist eine ordentliche Korrektur wichtig, weil sonst in der Buchhaltung zwei Belege „herumliegen“. Eine Schritt‑für‑Schritt‑Erklärung findest du unter Die richtige Korrektur falscher Rechnungen.
Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (EÜR) Vermietung und Verpachtung
Viele suchen nach „Einnahmen Überschuss Rechnung Vermietung und Verpachtung“, meinen damit aber oft schlicht: „Wie liste ich Einnahmen und Ausgaben so, dass es fürs Finanzamt passt?“ Genau hier hilft dir eine saubere Belegführung – und dazu gehört eben auch eine nachvollziehbare Miete‑Rechnung.
Wichtig: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung laufen in der Steuererklärung typischerweise über die Anlage V. Trotzdem ist eine Überschuss‑Übersicht (Einnahmen minus Werbungskosten) als interne Aufstellung extrem hilfreich, weil du damit schneller fertig wirst.
EÜR Vermietung und Verpachtung: was ist damit meist gemeint?
In der Praxis ist mit „EÜR“ bei Vermietung oft eine einfache Einnahmen‑/Ausgaben‑Übersicht gemeint, nicht zwingend das EÜR‑Formular wie bei Gewerbebetrieben.
Für dich zählt vor allem, dass Einnahmen (Miete, Nebenkosten‑Vorauszahlungen) und Ausgaben (z. B. Zinsen, Hausgeld, Reparaturen, Abschreibung) sauber belegbar sind. Eine ordentliche Rechnung oder Zahlungsbestätigung macht die Einnahmenseite deutlich einfacher nachvollziehbar.
Welche Belege solltest du als Vermieter unbedingt sammeln?
Heb dir alles auf, was Einnahmen und abzugsfähige Kosten belegt: Miet‑Rechnungen/Bestätigungen, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen sowie Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern.
Wenn du E‑Rechnungen bekommst, speichere sie nicht nur als „Bild“, sondern im Originalformat (XML/ZUGFeRD), plus eine lesbare Ansicht. So bist du für spätere Nachweise deutlich entspannter aufgestellt.
Für Sonderfälle und Pflichtvermerke lohnt sich außerdem Sonderfälle bei der Rechnungserstellung.
Nebenkosten, Reparaturen & Barzahlung
Auf einer Vermietungsrechnung wirken drei Dinge besonders professionell: eine klare Aufteilung, ein eindeutiger Zeitraum und verständliche Positionen. Genau das hilft dir auch, wenn es später um Nebenkostenabrechnung, Rückfragen oder Nachweise geht.
Wenn du neben der Wohnung auch Stellplatz, Garage oder Möblierung abrechnest, trenne die Positionen sichtbar. So kann dein Mieter die Beträge leichter zuordnen – und du musst weniger erklären.
Was darf der Vermieter an Reparaturen in Rechnung stellen?
Reparaturen und Instandhaltung sind grundsätzlich Vermietersache; „in Rechnung stellen“ geht nur in klaren Sonderfällen, etwa bei wirksamer Kleinreparaturklausel oder wenn der Mieter den Schaden verursacht hat.
Viele Kosten sind außerdem keine umlagefähigen Betriebskosten. Eine rechtliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung, z. B. BetrKV (Betriebskosten‑Definition). Für die Praxis heißt das: Reparaturen gehören nicht „versteckt“ in Nebenkostenpositionen.
Wenn du Kleinreparaturen abrechnest, achte auf die Grenzen im Vertrag (Höchstbetrag pro Reparatur und pro Jahr). Und formuliere transparent, was genau repariert wurde und warum es dem Mieter zugeordnet wird.
Nebenkosten auf der Rechnung: so wird es verständlich
Am besten weist du Kaltmiete und Nebenkosten‑Vorauszahlung getrennt aus – dann ist sofort klar, wofür der Betrag steht.
Ein typischer Aufbau ist: „Kaltmiete“, „Nebenkosten‑Vorauszahlung“, optional „Stellplatz“ oder „Möblierungszuschlag“. So kann dein Mieter die Zahlung leicht prüfen, und du hast später eine saubere Basis für die Nebenkostenabrechnung.
Wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, bleib konsequent bei einem Bruttobetrag ohne Steuerzeilen. Bei steuerpflichtigen Fällen trenne dagegen sauber Netto/Steuer/Brutto.
Barzahlung: Quittung und Rechnung richtig dokumentieren
Wenn der Mieter bar bezahlt, brauchst du neben der Rechnung eine saubere Quittung bzw. einen klaren Zahlungsnachweis – sonst ist der Beleg später schwer prüfbar.
Wichtig ist, dass Datum, Betrag, Zweck („Miete für … Zeitraum …“) und Unterschrift eindeutig sind. Das schützt dich und deinen Mieter gleichermaßen. Eine praktische Vorlage und Hinweise findest du unter Barzahlung dokumentieren.
Ferienwohnung & FeWo‑direkt: Rechnung/Beleg
Bei Ferienwohnungen ist der Belegbedarf oft höher als bei klassischer Wohnraummiete. Gäste brauchen häufig eine Rechnung für Arbeitgeber, Reiseabrechnung oder Erstattung. Gleichzeitig laufen Zahlungen manchmal über Plattformen – und dann gibt es nicht „die eine“ Rechnung, sondern mehrere Belege.
Wenn du eine Rechnung Vermietung Ferienwohnung ausstellst, achte besonders auf Zeitraum, Adresse, Leistung (Beherbergung) und darauf, ob Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzer Check, bevor du die erste Saison abrechnest.
Wie kann ich eine Rechnung bei FeWo-direkt anfordern?
Du findest den Beleg häufig im FeWo‑direkt‑Konto unter „Meine Reisen“ und dann in der Buchung unter „Zahlungen“ – wenn dort nichts verfügbar ist, musst du den Gastgeber kontaktieren.
Praktisch bedeutet das: erst im Konto prüfen, dann beim Host nachfragen. FeWo‑direkt stellt nicht in jedem Fall eine „Miet‑Rechnung“ für den Gastgeberanteil aus, weil Plattformgebühren und Unterkunftspreis getrennt behandelt werden können.
Hier ist die passende Hilfe‑Seite von FeWo‑direkt: Beleg für Reservierung bei FeWo‑direkt anzeigen.
Rechnung Vermietung Ferienwohnung: was gehört rein?
Eine Ferienwohnungs‑Rechnung braucht immer: Namen/Anschrift, Unterkunft/Adresse, Aufenthaltszeitraum, Leistungsbeschreibung (Beherbergung) und den Gesamtbetrag – plus Umsatzsteuer nur dann, wenn sie anfällt.
Wenn du zusätzliche Leistungen anbietest (z. B. Frühstück, Fahrräder, besondere Services), weise sie getrennt aus. Das ist nicht nur transparent, sondern oft auch steuerlich sauberer, weil Leistungen unterschiedlich behandelt werden können.
Servicegebühr & Plattformkosten: trenne die Belege
Bei Plattformbuchungen gibt es häufig eine separate Rechnung für die Servicegebühr – und eine separate Abrechnung/Quittung für die eigentliche Unterkunft.
Wenn du oder dein Gast eine Service‑Fee‑Rechnung braucht, kann sie im Konto separat downloadbar sein. FeWo‑direkt beschreibt das hier: Servicegebühr‑Rechnung herunterladen.
Muster: Rechnung Vermietung (Textbausteine)
Du brauchst nur schnell die richtige Formulierung? Dann sind diese Beispiele ideal – egal ob du eine „Rechnung Vermietung Muster“, eine „Miete Rechnung Muster“ oder eine „Rechnung für Miete Muster“ suchst. Passe Objekt, Zeitraum, Betrag und Zahlungsziel an, und bleib bei Umsatzsteuer konsequent.
Wenn du eine Vorlage nutzt, setz die Textbausteine am besten als feste Positionen ein. Dann musst du später nur noch Datum, Zeitraum und Beträge ändern – und die Rechnung sieht jedes Mal gleich professionell aus.
Miete‑Rechnung Muster (umsatzsteuerfrei)
Wenn du umsatzsteuerfrei vermietest, halte die Rechnung bewusst schlicht: Zeitraum, Objekt, Betrag – und ein klarer Hinweis „ohne Umsatzsteuer“.
Position: Wohnraummiete für Wohnung, Musterstraße 12, 3. OG links, 12345 Musterstadt – Zeitraum 01.03.2026 bis 31.03.2026
Betrag: 950,00 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Zahlungsziel: zahlbar bis 05.03.2026 auf IBAN …
Rechnung Miete Vorlage (mit Umsatzsteuer, z. B. Gewerbe)
Wenn Umsatzsteuer ausgewiesen wird, trenne Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Brutto – sonst ist die Rechnung für Geschäftsmieter oft nicht verwendbar.
Position: Miete für Gewerberaum, Beispielweg 3, 12345 Musterstadt – Zeitraum 01.03.2026 bis 31.03.2026
Netto: 1.500,00 EUR
Umsatzsteuer: 19% = 285,00 EUR
Brutto: 1.785,00 EUR
Kurztext für Arbeitgeber/Erstattung (wenn der Mieter ihn braucht)
Für Arbeitgeber oder Erstattungsstellen zählt vor allem: Empfängername, Zeitraum und gezahlter Betrag – je einfacher, desto besser.
Textbaustein: „Hiermit bestätige ich die Miete für das Mietobjekt [Adresse] für den Zeitraum [von/bis]. Der Rechnungsbetrag beträgt [Betrag] EUR. Zahlung erfolgte/ist fällig bis [Datum].“
FAQ
Hier findest du kurze Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis – passend zu typischen Suchanfragen wie „Rechnung für die Miete schreiben“, „E‑Rechnung private Vermietung“ oder „Mietvertrag als Rechnung“.
Wie schreibe ich eine Rechnung für die Miete?
Schreibe eine Rechnung für die Miete so, dass Mieter, Mietobjekt, Zeitraum und Betrag eindeutig sind – dann wird sie sofort akzeptiert.
Nenne Name/Anschrift, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und eine klare Leistungsbeschreibung („Miete für … Zeitraum …“). Wenn Umsatzsteuer nicht anfällt, lass sie weg und setze einen kurzen Hinweis „ohne Umsatzsteuer“.
Kann ich als Vermieter eine Rechnung schreiben?
Ja, du kannst als Vermieter eine Rechnung schreiben – entweder als formale Rechnung oder als Zahlungsbestätigung, je nachdem, was dein Mieter benötigt.
Bei privater Wohnraumvermietung reicht oft der Mietvertrag als Nachweis, aber viele Mieter brauchen zusätzlich einen Beleg für Arbeitgeber oder Steuer. Bei Geschäftsmietern ist eine Rechnung in der Praxis häufig Standard.
Wann gilt ein Mietvertrag als Rechnung?
Ein Mietvertrag gilt nur dann als Rechnung (Dauerrechnung), wenn er alle notwendigen Rechnungsangaben enthält und Leistung, Zeitraum sowie Entgelt eindeutig beschreibt.
Fehlen zentrale Angaben, ist eine separate Rechnung meist die bessere Lösung – besonders bei B2B‑Prozessen oder wenn Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Ist die E‑Rechnung für private Vermietung verpflichtend?
Meist nicht – weil viele private Vermietungen umsatzsteuerfrei sind und keine Pflicht zur Rechnungsausstellung auslösen; betroffen ist E‑Rechnung vor allem im inländischen B2B‑Bereich.
Wichtig ist trotzdem: E‑Rechnungen empfangen können (z. B. von Handwerkern) musst du grundsätzlich seit 2025. Ob du selbst E‑Rechnungen ausstellen musst, hängt vom konkreten Vermietungsfall ab.
Was darf der Vermieter an Reparaturen in Rechnung stellen?
Reparaturen sind grundsätzlich Vermietersache; „in Rechnung stellen“ geht nur in Sonderfällen, etwa bei wirksamer Kleinreparaturklausel oder bei vom Mieter verursachten Schäden.
Reparaturen zählen außerdem nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und sollten nicht in Nebenkostenpositionen „versteckt“ werden. Wenn du etwas berechnest, benenne Anlass, Leistung und vertragliche Grundlage transparent.
Wie kann ich eine Rechnung bei FeWo-direkt anfordern?
Prüfe in deinem FeWo‑direkt‑Konto unter „Meine Reisen“ die Buchung und dort „Zahlungen“ – wenn kein Beleg verfügbar ist, kontaktiere den Gastgeber direkt.
Oft ist die Servicegebühr separat belegt, während die eigentliche Unterkunftsleistung vom Gastgeber abgerechnet wird. Deshalb kann es sein, dass du zwei Dokumente brauchst.





