Rechnung als Freelancer schreiben

Als Freelancer kostenlos, online und schnell eine professionelle Rechnung über die erbrachte Leistung erstellen. Unser Editor und die Rechnungsvorlagen enthalten sämtliche Pflichtangaben. Einfach im Rechnungsmuster die vorgegebenen Daten abändern, Rechnung als PDF speichern und fertig!

Ideal für Freelancer deren Auftraggeber eine korrekte Rechnung für die Buchhaltung benötigt. Schreiben Sie jetzt Ihre Rechnung online:

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So erstellen Freelancer eine Rechnung

Freelancer und Freiberufler, diese beiden Berufsgruppen werden oftmals gerne in einen Topf geworfen. Obwohl sie ihre Leistungen in Rechnung stellen, gibt es deutliche Unterschiede. Freelancer sind Gewerbetreibende, die als freie Mitarbeiter tätig sind, während der Freiberufler kein Gewerbe betreiben, keine Kaufleute sind auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Krankengymnasten, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Steuerberater und –bevollmächtigte, Dolmetscher sowie Lotsen und einige mehr, die ihren Beruf auf Basis des § 18 Nr. 1 EStG ausüben.

Wer als Freelancer tätig ist, übt eine selbstständige Tätigkeit aus, muss jedoch keine sozialversicherungspflichtige Abgaben zahlen. Bezahlt wird der Freelancer aufgrund zeitlicher und projektbezogener Verträge nach Stunde, mit einer Pauschale oder einem Festbetrag. Er ist somit für die Auftragsakquise selbst verantwortlich, erzielt weder ein regelmäßiges noch ein festes Einkommen. Gegenüber seinen Auftraggebern ist er jedoch nicht weisungsgebunden, der Freelancer organisiert seine Arbeit nach freier Entscheidung, zumeist liegen mehrere Auftraggeber vor.

Der Status als Freelancer oder Freiberufler sollte geklärt sein

Freelancer schreibt Rechnung auf AuftragnehmerWer selbstständig arbeiten möchte sollte seinen Status bereits vor Aufnahme der Tätigkeit genau klären und sich nach Möglichkeit umfassend beraten lassen. Sonst droht schnell eine Scheinselbstständigkeit und somit Ärger mit der Krankenkasse und den Sozialversicherungsträgern. Diese werden misstrauisch, wenn 5/6-tel des Umsatzes von lediglich einem einzigen Auftraggeber stammen, der dazu noch über den Arbeitsort und die Arbeitszeiten bestimmt, aber auch dann, wenn es sich um einen ehemaligen Angestellten handelt, der in der Folge frei für den ehemaligen Arbeitsgeber tätig ist.

Es gibt eine Reihe von Vorgaben, die eine Selbstständigkeit untermauern. Der Marktauftritt sollte transparent sein, eine Homepage, Geschäftspapiere, eigene Geschäftsräume vorliegen. Der Unternehmer geht ein unternehmerisches Risiko ein, handelt unabhängig im Umgang mit der Arbeit, beschäftigt u. U. versicherungspflichtige Arbeitnehmer, kommt den Sozialversicherungspflichten nach und er kümmert sich um Buchhaltung und die Rechnungsschreibung auf den eigenen Namen. Diese Beispiele sind nicht in ihrer Gesamtheit ein Muss, aber die meisten sollten zumindest zutreffen.

Es ist jedoch normal, am Anfang der selbständigen Arbeit nur einen Auftraggeber zu gewinnen. In diesem Falle läge eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vor, die man jedoch durch den Nachweis, sich um weitere Auftraggeber zu bemühen, ad acta führen kann. Auskunft und Rat erteilt hierzu etwa die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung.

Was muss eine Rechnung alles beinhalten?

Jeder Freelancer oder Freiberufler freut sich über den Geldeingang eines Kunden auf Grundlage einer rechtlich einwandfreien Rechnung. Die Vorgaben, was eine solche Rechnung enthalten muss, sind vom Umsatzsteuergesetz genau vorgegeben:

  • Name und Anschrift des dienstleistenden Unternehmens.
  • Name und Anschrift des Kunden.
  • Die eigene Steuernummer, bzw. die die eigene UmsatzsteuerIdentifikationsnummer.
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Einmalige und somit zuordnungsbare Rechnungsnummer
  • Detaillierte Aufführung der ausgeführten Leistungen nach gelieferten Produkten oder der Art sonstiger Leistungen.
  • Zeitpunkt(e) der Auftragserfüllung.
  • Nettobetrag, anfallender Steuerbetrag, Steuersatz und Bruttobetrag.
  • Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen, Bankdaten oder Informationen zu anderen bargeldlosen Kanälen.

Durch die Angabe „Rechnung“ entstehen klare Unterschiede zu Lieferscheinen, Angeboten oder Aufträgen. Außerdem sollte jede Rechnung noch Kontaktdaten enthalten, die Kundenanfragen zu Details der Rechnung leicht ermöglichen.
Rechnungen können, gerade bei Privatpersonen, auch weitere Hinweise enthalten. Etwa die, nach der laut BGB automatisch der Zahlungsverzug einsetzt, wenn das Zahlungsziel von 30 Tagen nach der Fälligkeit der Rechnung überschritten wird.

Einfache und klare Strukturen durch Rechnungsvorlage

Die genannten Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes haben ihren Grund. Durch eine Rechnungsgrundlage mit den Angaben werden die Geschäftsvorfälle transparent gegenüber dem Kunden, dem Finanzamt und der eigenen Buchhaltung. Sie helfen aber auch bei den Nachweisen zur Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt.

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